Die AfD beklagt wiederholt, bei interfraktionellen Abstimmungen in Rommerskirchen nicht einbezogen zu werden und stellt die demokratische Legitimität dieses Vorgehens infrage.
Dazu halten wir fest:
Demokratie bedeutet nicht den Anspruch auf Zustimmung.
Demokratie bedeutet auch nicht die Verpflichtung zur Kooperation.
Demokratie bedeutet gleiche Rechte im Rat, gleiche Redezeit, gleiche Antragsmöglichkeiten, gleiche Abstimmungsrechte.
Diese Rechte besitzt die AfD-Fraktion uneingeschränkt. Niemand wird ausgeschlossen. Niemand wird daran gehindert, Anträge zu stellen. Niemandem wird das Wort entzogen – auch wenn das Gesagte dann für uns mitunter schwer zu ertragen ist. Gespräche und Detailabstimmungen zwischen einzelnen Fraktionen sind hingegen freiwillige politische Zusammenarbeit. Sie entstehen dort, wo es inhaltliche Schnittmengen, gewachsenes Vertrauen und vor allem gemeinsame Ziele gibt. Kooperation ist kein Rechtsanspruch, sondern eine politische Entscheidung.
Dass Grüne, CDU und SPD in vielen Fragen gemeinsam beraten, ist daher kein Akt der Ausgrenzung, sondern Ausdruck politischer Verantwortung und klarer inhaltlicher Abgrenzung gegenüber einer Partei, deren Positionen wir in nahezu allen wesentlichen Fragen nicht teilen.
Demokratie verlangt Pluralität. Sie verlangt aber nicht, sämtliche und vor allem nicht extreme Positionen politisch aufzuwerten und in gemeinsame Strategien einzubinden. Das Gegenteil ist der Fall: Demokratie lebt von Kompromissen, aber auch von klarer Haltung.
Wer sich im Rat der Gemeinde Rommerskirchen politisch isoliert sieht, sollte weniger die Gesprächsformate hinterfragen als viel mehr die eigene politische Position und die eigene gesellschaftlich tragfähige Anschlussfähigkeit.

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